MEDIATION

Mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens wird den Konfliktparteien, unter der Anleitung des Mediators, die Möglichkeit eröffnet, über ihre Konfliktlösungen selbst zu entscheiden.

Der Mediator vermittelt zwischen den Parteien und hilft ihnen, wieder "an den Verhandlungstisch" zurückzukehren. 

In einem Mediationsverfahren wird auf der Basis der persönlichen, unternehmerischen, wirtschaftlichen und ideellen Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche meistens hinter einem Konflikt stehen, verhandelt.

Der Mediator wirkt durch die Verfahrens- und Verhandlungsleitung auf einen konstruktiven und fairen Umgang miteinander hin. Dadurch wird eine Basis der Verständigung geschaffen und die Möglichkeiten zu sog. "win-win-Lösungen" eröffnet, also Lösungen, bei denen es keine Gewinner und keine Verlierer gibt, sondern alle Parteien gewinnen. 

Bei der Mediation handelt es sich im Grundsatz um eine Verhandlung zwischen Parteien, die zur eigenverantwortlichen Lösungsfindung einen Dritten zu ihrer Unterstützung heranziehen. Im Gegensatz zu einem Schiedsrichter oder Richter ist ein Mediator nicht dazu berechtigt, den Parteien eine Entscheidung aufzuerlegen. Der Ausgang des Verfahrens wird durch die Parteien bestimmt. Das heisst, die Parteien handeln eigenverantwortlich und, zumindest was die Einigung anbelangt, freiwillig. Das Verfahren ist nicht förmlich. Der Inhalt der Verhandlungen ist vertraulich.

Share by: